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Wir über uns

 Was bieten wir?

  1. Bei uns ist ein Schlichtungsversuch schnell bearbeitet, auch außerhalb der sonst üblichen Arbeitszeit. Sie sparen dadurch Zeit und Nerven. Das ist bürgernah und freundlich.
  2. Es gibt in jeder Stadt eine Schiedsstelle (Wichtig ist der Ort und die Straße, in der Ihr Streitgegner wohnt). Die Anschrift der zuständigen Schiedsstelle erfahren Sie bei der örtlichen Polizei, dem örtlichen Amtsgericht oder auch beim Rechtsamt der Stadt.
  3. Wir arbeiten kostengünstig
  4. Wir arbeiten völlig unparteiisch.
  5. Ein bei uns abgeschlossener Vergleich ist 30 Jahre lang vollstreckbar.

Und wenn alles nicht hilft:

Als einzige außergerichtliche Schlichtungsstelle können wir eine amtliche Bescheinigung der Erfolglosigkeit des Schlichtungsversuches zur Vorlage bei Gericht ausstellen. Diese Bescheinigung ist eine zwingende Voraussetzung, um eine Klage bei Gericht einreichen zu können.

Wir sind nicht unbezahlbar !

Die Friedensrichterinnen und Friedensrichter arbeiten ehrenamtlich. Es sind daher lediglich die geringen Verfahrens- und Sachkosten (Porto, usw.) zu zahlen. Unabhängig vom Streitwert können die Beteiligten schon für unter 50,00 Euro einen Vergleich schließen und sich unter bestimmten Umständen diese Kosten sogar noch teilen.

Was können Sie erwarten ?

Sie sitzen bei der Friedensrichterin/dem Friedensrichter am Tisch und klären in ruhiger Atmosphäre Ihr Problem.

Wir sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und haben einen Eid geleistet, der uns verpflichtet, unparteiisch tätig zu sein.

Wir sind keine Juristen, das ist auch nicht nötig. Denn wir sprechen keine Urteile, sondern finden zusammen mit den beiden Gegnern eine Lösung Ihres Problems, mit der beide einverstanden sind. Selbstverständlich werden wir für diese Tätigkeit regelmäßig geschult und ausgebildet. Wir unterliegen außerdem einer ständigen Aufsicht und Qualitätskontrolle durch die Direktorinnen und Direktoren der für uns zuständigen Amtsgerichte.

Unsere Erfolgsliste:

Wir erbringen nachweislich eine Erfolgsquote von über 50 %.

Ein Schlichtungserfolg führt bei den beiden "Streithähnen" zu einer höheren Zufriedenheit, denn beide sind mit dem Ergebnis des Vergleichs einverstanden. Es gibt bei uns also keinen Sieger oder Besiegten wie bei einer Entscheidung durch ein Gerichtsurteil.

Dies ist besonders dann von großem Vorteil, wenn es sich bei den Streitenden z.B. um Nachbarn oder Ex-Freunde handelt. Eine solche gemeinsam gefundene Lösung des Problems ist eine wichtige Voraussetzung für den weiteren Umgang der Beiden miteinander.

Unsere Referenzen:

Das Amt der Friedensrichterinnen und Friedensrichter ist eine seit über 190 Jahren bestehende und funktionierende Institution. Wir haben also eine lange Erfahrung im Umgang mit sich streitenden Parteien.